Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Portrait

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) sind innerhalb des Amts für Justizvollzug (AJV) des Kantons Bern zuständig für die Durchführung der durch die bernischen Gerichte ausgesprochenen Strafurteile. 

Organisation

Organigramm Bewährungs- und Vollzugsdienste (01.01.2024)
Icons ISO-Zertifizierung

Positionierung

Es handelt es sich insbesondere um den Vollzug von Freiheitsstrafen und/oder strafrechtlichen Massnahmen (ambulant und stationär). Zudem sind die BVD für die Durchführung der Bewährungshilfe verantwortlich. Die BVD steuern den Vollzug mit dem Ziel einer erfolgreichen und rückfallfreien Rückkehr in die Freiheit.

Von Vollzugsbeginn bis zur definitiven Entlassung ist innerhalb der BVD ein bestimmter Bereich durchgehend für die einzelfallgerechte Planung und die entsprechenden Vollzugsentscheide zuständig:

  • BVD 1: Sämtliche Fälle im Bereich der allgemeinen Delinquenz, sowie diejenigen Fälle im Bereich von Gewalt- und Sexualdelikten mit geringem oder moderatem Risikopotential.

  • BVD 2: Fälle mit hohem Risikopotential im Bereich von Gewalt- und Sexualdelikten.

  • BVD 3: Fälle mit sehr hohem Risikopotential im Bereich von Gewalt- und Sexualdelikten.

  • BVD 4: Fallführung (Vollzug) von Freiheitsstrafen bis 6 Monate Einzeldauer oder 12 Monate Gesamtdauer. Fallführung bei Vollzug in besonderen Vollzugsformen (Gemeinnützige Arbeit, Halbgefangenschaft und Electronic Monitoring). Erfassen der Strafurteile und der weiteren vollzugsrelevanten Informationen, sowie Ersttriage der neuen Fälle mittels Fall-Screening-Tool (FaST).

  • BVD 5: Soziale Betreuung in den Regionalgefängnissen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft). Fallführung (Bewährungshilfe) nach bedingter Entlassung aus Freiheitsstrafen mit bis zu 12 Monaten Gesamtdauer. Kontrolle der Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote in Fällen ausserhalb des ROS Prozesses. Durchführung von elektronischer Überwachung/EM bei sämtlichen Anwendungsformen.

Zusätzlich zu den Kernaufgaben Fallführung und Betreuung, welche in den oben erwähnten Bereichen durchgeführt werden, verfügen die BVD über folgenden Bereich, welcher für die Querschnittsaufgaben verantwortlich ist:

  • BVD Fachsupport & QM: Drehscheibe der internen Dienstleistungen wie Quality Management,  Kommunikation, Projekte/Prozesse, Recht, Sekretariat, Empfang, Post, Vollzugskostenkontrolle und Führungssupport.

Die Aufbau- und Ablauforganisation der BVD orientiert sich am „risikoorientierten Sanktionenvollzug (ROS)“, der seit dem 1. Januar 2018 im ganzen Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz als Leitsystem zur Fallführung eingeführt wurde.

Unsere Mission:
Freiheit und Sicherheit sind unsere höchsten Güter – wir setzen uns täglich dafür ein, dass dies für SIE selbstverständlich bleibt.

Unsere Standorte in Bern

Bewährungs- und Vollzugsdienste
Hauptsitz
Südbahnhofstrasse 14d
Postfach
3001 Bern
Telefon 031 633 55 00 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr

Bewährungs- und Vollzugsdienste
Regionalstelle Bern-Mittelland
Südbahnhofstrasse 14d
Postfach 3368
3007 Bern
Telefon 031 635 63 00

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr 

Unser Standort im Berner Oberland

Bewährungs- und Vollzugsdienste
Regionalstelle Oberland
Allmendstrasse 34
3602 Thun
Telefon 031 635 63 04 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr

Unser Standort Emmental-Oberaargau

Bewährungs- und Vollzugsdienste
Regionalstelle Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 7C
3400 Burgdorf
Telefon 031 635 63 06 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr

Unser Standort Berner Jura - Seeland

Bewährungs- und Vollzugsdienste
Regionalstelle Berner Jura-Seeland
Rüschlistrasse 16 
2501 Biel/Bienne
Telefon 031 635 63 02 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
14:00 bis 16:30 Uhr

Geschichte

1911 wird per Dekret im Kanton Bern ein Schutzaufsichtsamt mit einem Schutzaufsichtsbeamten eingerichtet.

Nach Inkrafttreten des ersten schweizerischen Strafgesetzbuchs per 1. Januar 1942 wird die Schutzaufsicht schrittweise personell ausgebaut. Zwischen 1981 und 1999 werden Regionalstellen in Biel/Bienne, in Thun und in Burgdorf eröffnet.

Zunächst in Form eines Bundesamt für Justiz bewilligten Modellversuchs wird 1991 im Kanton Bern die Gemeinnützige Arbeit (GA) als alternative Strafvollzugsform eingeführt und dem Schutzaufsichtsamt zur Durchführung zugewiesen.

1993 wird in der Polizei- und Militärdirektion ein Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (heute: Amt für Justizvollzug)  eingerichtet, in welches das frühere Gefängnisinspektorat, die kantonalen Vollzugsanstalten für Erwachsene, die Jugendheime Lory und Prêles, die Abteilung für Straf- und Massnahmenvollzug (ASMV) und das Schutzaufsichtsamt integriert werden. Das Schutzaufsichtsamt verliert damit seine Position als selbständiges Amt und wird als "Bewährungshilfe des Kantons Bern" in das Amt eingegliedert.

1999 wird im Kanton Bern das Electronic Monitoring (EM) als alternative Strafvollzugsform eingeführt und der Bewährungshilfe übertragen.

Angesichts der zusätzlichen Aufgaben GA und EM wird die Bewährungshilfe 2003 zur "Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug" (ABaS) umbenennt.

Im Jahr 2007 trat der neue allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs in Kraft. Gleichzeitig übernahm die ASMV den Kurzstrafenvollzug und die Halbgefangenschaft (HG) von den Regierungstatthalterämtern des Kantons Bern.

2009 wurde der Spezialdienst (heute BVD 3) für den Vollzug gemeingefährlicher Straftäter und Straftäterinnen im ASMV erschaffen.

Ende 2015 hat der damalige Amtsvorsteher unter dem Projekttitel „Geschäftsfeld Fallführung“ den Grundstein für die Zusammenlegung der beiden Abteilungen ASMV und ABaS gelegt. Eine Projektgruppe mit Vertretern der beiden damaligen Abteilungen hat im Jahr 2016 die neue Aufbau- und Ablauforganisation der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) erarbeitet.

Die Visionen und Zielsetzungen waren:

  • Die Aufgaben, Angebote und Dienstleistungen von ASMV und ABaS sind in einer neuen Organisationseinheit unter einer einheitlichen Leitung und an einem zentralen gemeinsamen Standort zusammengefasst („Fallführung unter einem Dach“).
  • Die Fallführungsprozesse sind einheitlich definiert und die interne Organisation der neuen Organisationseinheit orientiert sich an den Kernprozessen; die heute bestehenden internen Schnittstellen sind markant reduziert („Fallführung aus einer Hand“).  
  • Die Bereiche der neuen Organisationseinheit bieten den „Komplettservice“ für ihre Fälle an („Fallführung von A-Z“).
  • Bei der Fallführung und Vollzugsplanung werden die späteren extramuralen Realitäten (d.h. die Verhältnisse in Freiheit) in geeigneter Weise berücksichtigt („Wir bedenken am Anfang das Ende“).
  • Die Mitarbeitenden der Bereiche der neuen Organisationseinheit sind fachlich interdisziplinär gemischt.
  • Die neue Organisationseinheit arbeitet nach den Prinzipien des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS) und die Fallzuteilung in die Bereiche erfolgt nach Risikoeinschätzung (nicht Sanktionsart, nicht Sanktionsdauer oder andere Kriterien).
  • Die neue Organisationseinheit verfügt über eine über den Kanton hinaus wirkende forensisch-psychologische Abklärungsstelle (AFA).  
  • Die neue Organisationseinheit tritt nach aussen und nach innen als neue Identität auf.
  • Der Zusammenschluss ist nicht von ökonomischen Hintergedanken oder Personalspareinflüssen geprägt; sondern alleine aus Gründen der besseren Zusammenarbeit.
  • Die neue Organisationseinheit ist per 2017 umgesetzt.

Im Mai 2017 konnte die neuen Organisationseinheit unter dem Namen Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) ihre Arbeit an einem gemeinsamen Standort aufnehmen, wobei vier Regionalstellen in Bern, Biel/Bienne, Thun und Burgdorf beibehalten worden sind.

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