Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Electronic Monitoring

In Form von Electronic Monitoring ("elektronisch überwachter Hausarrest") können Freiheitsstrafen ab 20 Tagen bis zu 12 Monaten verbüsst werden (Front Door).

Ebenfalls kann Electronic Monitoring als Progressionsstufe bei Freiheitsstrafen von über 18 Monaten als Übergangsstufe zwischen Justizvollzugsanstalt und Entlassung beantragt werden (Back Door). Voraussetzung sind Arbeit, Wohnung und die Möglichkeit, die Überwachungsdaten via Telefonanschluss oder Mobilfunkmodem zu übermitteln. In Abstimmung mit den BVD, dem Verurteilten und seinen im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen wird ein Wochenplan mit Arbeits- und Hausarrest-Zeiten festgelegt.

  • Sender für Electronic Monitoring
  • Empfänger für Electronic Monitoring

Mehr zum Thema

  • Am 30. Juni 2003 erschien der erste Evaluationsbericht von e&e, Zürich. Der Modellversuch wurde als erfolgreich qualifiziert. Neben grosser Attraktivität, technischer Durchführbarkeit und tiefen Vollzugskosten im Vollzugsformenvergleich erwies sich Electronic Monitoring – entgegen den Erwartungen – für Teilnehmende und Angehörige als sozialverträglichste Vollzugsform im Schweizerischen Strafvollzugssystem. Auch nachfolgende Evaluationsberichte zeichneten durchwegs positive Resultate auf. Insbesondere wurde dieser Strafvollzugsform auch attestiert, dass sie Strafcharakter hat. Es erfolgten weitere Evaluationsberichte, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement veröffentlicht wurden.

  • Berichte des EJPD zu EM

  • Bewährungs- und Vollzugsdienste

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