Bewährungshilfe umfasst zum einen die angeordnete Bewährungshilfe auf Anordnung einer Behörde und zum andern die freiwillige soziale Unterstützung.
Es wird nach dem Konzept der durchgehenden Betreuung eine kontinuierliche Unterstützung der Klientel angestrebt.
Mit der Bewährungshilfe begleiten die BVD angeschuldigte und verurteilte Menschen während der Untersuchungshaft, des Straf- oder Massnahmenvollzugs, nach einer bedingten Entlassung oder während einer bedingten Strafe.
Mit den Methoden der Sozialarbeit bietet sie persönliche Beratung und Sachhilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeit/Ausbildung/Freizeit, Finanzen, Beziehungen, Gesundheitsvorsorge/Therapie. Sie arbeitet deliktbezogen und risikoorientiert und erstellt im Auftrag von Behörden Sozialberichte. Sie überwacht die Einhaltung behördlich verfügter Weisungen und Auflagen.
Für die soziale Unterstützung der Klientinnen und Klienten setzen die BVD rund 200 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
Die Bewährungshilfe arbeitet mit Dritten zusammen, um benötigte, aber fehlende Unterstützungsangebote bereitstellen zu können. In Zusammenarbeit mit der Felber-Stiftung für soziale Integration liegt der Schwerpunkt hierbei auf betreuten Wohnungen und geschützten Arbeitplätzen.
Für die unbürokratische finanzielle Unterstützung der Klientel in Notfällen pflegt die Bewährungshilfe einen Fonds, der von Spenden vor allem der Landeskirchen unterstützt wird.
Durch den Einsatz der Bewährungshilfe soll das Risiko eines Rückfalls vermindert und die soziale Integration gefördert werden.
Die Bewährungshilfe arbeitet nach dem Konzept der durchgehenden Betreuung, das im Leitbild der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Bewährungshilfen verankert ist.
Das Konzept beinhaltet eine kontinuierliche Begleitung von Klientinnen und Klienten in allen Phasen des Strafverfahrens und des Strafvollzuges und zwar durch dieselbe Bewährungshelferin bzw. denselben Bewährungshelfer oder mindestens durch denselben Bewährungshilfe-Dienst.
Personen können eine soziale Betreuung freiwillig und frühzeitig in Anspruch nehmen, auch wenn (noch) keine Bewährungshilfe verfügt wurde.
Die fallführenden Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer setzen bei Bedarf freie Mitarbeitende für die ergänzende soziale Unterstützung der Klientel ein.
Seit dem 19. Jahrhundert wird die Gefangenenfürsorge - zunächst meist von Ehrenamtlichen aus kirchlichen Kreisen - angeboten. Mehrere Male wurde versucht, die Gefangenenfürsorge im Kanton Bern in Vereinsstrukturen zu etablieren.
Im Kanton Bern wurde 1911 die Schutzaufsicht per Dekret zur staatlichen Aufgabe erklärt und ein kantonales Schutzaufsichtsamt eingerichtet (im Kanton St.Gallen als erstem Kanton bereits 1839). Unter dem Einfluss der Sozialarbeit wurden schon damals die Ziele "Kontrolle/Aufsicht" und "individuelle Förderung" kontrovers diskutiert.
In den 70-er Jahren etablierte sich, vom Kanton Bern massgebend getragen, in der Fachwelt das Konzept der "durchgehenden Betreuung": Straffällige sollten während der Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs von der selben Fachstelle begleitet und unterstützt werden. Dabei steht die Förderung der Klienten und Klientinnen gemäss ihren Bedürfnissen, Stärken und Schwächen im Zentrum mit den Zielen der Integration und der Förderung eines straffreien Lebens.
1986 wurde das Ressort "Freie Mitarbeit" gegründet. Damit erhielten die freien Mitarbeitenden zunehmend eine professionelle Einführung und Weiterbildung für dieses oft schwierige Wirkungsgebiet. Das Modell der Freien Mitarbeit des Kantons Bern als Ergänzung zur professionellen Bewährungshilfe fand schweizweit und über die Landesgrenzen hinaus Beachtung.
Mit der "Verordnung über den Vollzug freiheitsentziehender Sanktionen an Erwachsenen und das Gefängnis- und Anstaltswesen im Kanton Bern" (Strafvollzugsverordnung) vom 28. Mai 1986 wurde für die Schutzaufsicht des Kantons Bern das Konzept der durchgehenden Betreuung festgelegt. Gleichzeitig wurden Einsatz und Weiterbildung von freien Mitarbeitenden als gesetzlicher Auftrag aufgenommen.
In den 90er Jahren wurden in der Schweiz wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem angelsächsischen Raum ("What works?") zunehmend aufgegriffen, die empirisch die Wirksamkeit unterschiedlicher Interventionsmethoden untersuchten. Unter dem Begriff "risikoorientierte Bewährungshilfe" wird heute vermehrt darauf abgezielt, die Interventionen der Bewährungshilfe auf eine standardisierte Fallanalyse abzustellen, um damit kriminogenen Faktoren gezielter zu begegnen.
Mit der Revision des schweizerischen Strafgesetzbuches per 1. Januar 2007 wurde diese Ausrichtung aufgenommen und als Auftrag der Bewährungshilfe festgelegt:
"Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfälligkeit bewahrt und sozial integriert werden." (Art. 93 StGB)
Angeordnete Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe leistet mit ihrem gesetzlichen Auftrag einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit: "Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfälligkeit bewahrt und sozial integriert werden. Die für die Bewährungshilfe zuständige Behörde leistet und vermittelt die hierfür erforderliche Sozial- und Fachhilfe" (Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 93). Dabei wird nach dem Konzept der durchgehenden Betreuung eine kontinuierliche Unterstützung der Klientel angestrebt.
Im Kanton Bern sind die BVD die gesetzlich zuständige Behörde für die Durchführung der Bewährungshilfe.
Gestützt auf die Gesetzgebungen können Gerichte und Einweisungsbehörden Bewährungshilfe anordnen.
Nach Auftragserteilung werden in einer Fallanalyse Risiko- und Schutzfaktoren in den Bereichen Persönlichkeit und Umfeld eines Klienten oder einer Klientin erfasst und darauf abgestützt eine individuelle Interventionsplanung erstellt. Sie zielt darauf ab, die Rückfallrisiken zu vermindern und die soziale Integration zu fördern.
Zentrale Elemente sind: Die Motivation der Klienten und Klientinnen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und aktiv an den Interventionsmassnahmen mitzuwirken. Zudem setzt die Bewährungshilfe - als befristete Begleitung - von Beginn an auf die Vernetzung der Interventionen mit Fachstellen (z.B: Suchtberatung, Sozialdienst) und Fachleuten (z.B. Hausarzt, Psychiater) als auch mit Angehörigen.
Die Unterstützung durch die Bewährungshilfe ist vielseitig, z.B. bei der Suche von Wohnraum oder Arbeit, bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, bei der Pflege des sozialen Beziehungsnetzes, bei der Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung, bei der Suche geeigneter Therapien zur Gesundheitsförderung, bei der Tataufarbeitung und Wiedergutmachung oder beim zweckdienlichen Umgang mit Behörden und Fachstellen.
Zudem ist die Bewährungshilfe während der Phase der bedingten Entlassung für die Fallführung verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat die Bewährungshilfe für die Einhaltung der Auflagen und Weisungen zu sorgen. Die Bewährungshilfe verfasst im Auftrag von Behörden des Strafverfahrens und des Strafvollzugs Berichte mit Empfehlungen.
Die fallführenden Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer setzen bei Bedarf freie Mitarbeitende für die ergänzende soziale Unterstützung der Klientel ein.
Im Rahmen der "Freiwilligen Sozialbetreuung" bietet die Bewährungshilfe Sprechstunden in den Regionalgefängnissen an.
Die Bewährungshilfe arbeitet mit Dritten zusammen, um benötigte, aber fehlende Unterstützungsangebote bereitstellen zu können. In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit der Felber-Stiftung für soziale Integration zu erwähnen, wo der Schwerpunkt auf betreuten Wohnungen und geschützten Arbeitplätzen liegt.
Freiwillige Sozialbetreuung
In Art. 96 des StGB werden die Kantone beauftragt: "Die Kantone stellen für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs eine soziale Betreuung sicher, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann". Im Kanton Bern wird diese Aufgabe vom Bereichen BVD 5 Bewährungshilfe geleistet.
Die freiwillige Sozialbetreuung orientiert sich im Kanton Bern an den Zielen der gesetzlichen Bewährungshilfe, d.h. die betreuten Personen sollen vor Rückfälligkeit bewahrt und sozial integriert werden. Im Rahmen der durchgehenden Betreuung setzt die freiwillige Sozialbetreuung bereits in den Regionalgefängnissen ein, in denen die Bewährungshilfe Sprechstunden für Inhaftierte anbietet.
Die fallführenden Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer setzten bei Bedarf freiwillige Mitarbeitende für die ergänzende soziale Unterstützung der Klientel ein.
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