Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Angehörige von eingewiesenen Personen

Der Freiheitsentzug einer angehörigen Person – von einem Familienmitglied, einer verwandten oder nahestehenden Person – löst viele Fragen und Unsicherheiten aus. Diese Seite hilft dabei, sich in dieser Situation besser zurechtzufinden.

Gut zu wissen

Eingewiesene Personen werden jeweils über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt, unter welchen Bedingungen Telefongespräche geführt oder Besuche empfangen werden können. Der Kontakt mit Briefen ist jederzeit möglich.

Aus Datenschutzgründen dürfen seitens der Behörden keine Angaben gemacht werden, ob sich eine Person in einer Vollzugseinrichtung aufhält. Im Zweifelsfall kann ein Brief an folgende Adresse geschickt werden:

Amt für Justizvollzug
Vorname, Name der gesuchten Person
Gerechtigkeitsgasse 36
3001 Bern

Sollte sich die gesuchte Person in einer Vollzugseinrichtung im Kanton Bern aufhalten, würde ihr der Brief zugestellt. Danach entscheidet die Person selbst, ob sie darauf antworten will.

 

Von der Festnahme bis zur Entlassung

Unabhängige Beratungsangebote

Hier findet sich Beratung und Begleitung für Angehörige von eingewiesenen Personen. Unter "Informationen" gibt es Erklärfilme für Kinder und Jugendliche.

Hier findet sich ein Leitfaden für Angehörige von eingewiesenen Personen, der einen schweizweiten Überblick gibt.

Hier ist eine Beratungsstelle der Stiftung Heilsarmee Schweiz, die Angehörige von Inhaftierten berät, unterstützt und begleitet.

Seite teilen