Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationen für Besuche

Wichtig

Für den Besuch bei Insassen in Untersuchungshaft benötigen Sie eine gültige Besuchsbewilligung. Diese müssen Sie vor dem Besuch bei der zuständigen Untersuchungsbehörde (in der Regel bei der zuständigen Staatsanwaltschaft) einholen und am Besuchstag mitbringen. 

Private Besuche

Besuchszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:15 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen können keine Besuche gewährt werden. 

  • Eingewiesene Personen können pro Woche 1 Stunde Besuch empfangen (1x 1 Stunde oder 2x 30 Minuten).
  • Jugendliche haben Anrecht auf zwei Stunden Besuch pro Woche. Soll ein Besuch längere als eine Stunde dauern, wird um einen entsprechenden Hinweis im Kommentarfeld gebeten.
  • Für Besuche mit Kindern steht ein kindgerechter Raum mit Spielsachen zur Verfügung. Wenn der Besuch in diesem Raum stattfinden soll, bitte ebenfalls im Kommentarfeld veremerken.
  • Es sind zwingend persönliche Ausweispapiere vorzuweisen.
  • Für Personen im Strafvollzug und in der Ausschaffungshaft kann die Besuchsbewilligung im Regionalgefängnis Thun beantragt werden.

Bitte melden Sie sich über dieses Kontaktformular bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem gewünschten Besuchstermin an. an. Sie werden danach von uns kontaktiert.

Besuchszeiten: Amtliche Besuche (Behörden, Anwälte)

Montag bis Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:30 bis 17:30 Uhr

Amtliche Besuchstermine müssen telefonisch vorangemeldet werden.

Pakete, Post und Gaben

Die Eingewiesenen haben das Recht Briefe zu versenden und zu empfangen.

Pakete und persönliche Gaben werden monatlich im Umfang von max. 3 Kilogramm pro Person angenommen. Im Geburtstags-Monat sowie an Ostern und Weihnachten sind zusätzlich je 3 kg zulässig.

Pakete und Geschenke, die von der Art oder von der zahlen- und mengenmässigen Beschränkung her unzulässig sind, werden zurück gewiesen oder kostenpflichtig zurück gesandt.

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