Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationen für Besuche

Auf dieser Seite werden Vorgehen und Bedingungen für Besuche bei eingewiesenen Personen sowie die Möglichkeiten der Abgabe von Waren und Geld beschrieben.

Private Besuche

Bitte melden Sie sich über dieses Kontaktformular bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem gewünschten Besuchstermin an. Sie werden danach von uns kontaktiert.

Die Besuchszeiten sind Montag bis Freitag, 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr.

Offene und überwachte Besuche (ohne Trennscheibe) bieten wir jeweils am Montag von 14:00 bis 15:00 Uhr an.

An gesetzlichen Feiertagen können keine Besuche gewährt werden. 

  • Eingewiesene Personen können pro Woche 1 Stunde Besuch empfangen (1x 1 Stunde oder 2x 30 Minuten).
  • Es sind zwingend persönliche Ausweispapiere vorzuweisen.
  • Für den Besuch bei eingewiesenen Personen in Untersuchungshaft benötigen Sie eine gültige Besuchsbewilligung. Diese müssen Sie vor dem Besuch bei der zuständigen Untersuchungsbehörde (in der Regel bei der zuständigen Staatsanwaltschaft) einholen und am Besuchstag im Original mitbringen.

Amtliche Besuche (Behörden, Anwälte)

Die Besuchszeiten sind Montag bis Freitag, 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:30 bis 17:30 Uhr

Amtliche Besuchstermine müssen telefonisch oder per Kontaktformular vorangemeldet werden.

Pakete, Post und Gaben

Die Eingewiesenen haben das Recht Briefe zu versenden und zu empfangen.

Pakete und persönliche Gaben werden monatlich im Umfang von max. 3 kg pro Person angenommen. Im Geburtstags-Monat sowie an Ostern und Weihnachten sind zusätzlich je 3 kg zulässig.

Pakete und Geschenke, die von der Art oder von der zahlen- und mengenmässigen Beschränkung her unzulässig sind, werden zurück gewiesen oder kostenpflichtig zurück gesandt.

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