Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Portrait

Das offene Massnahmenzentrum St. Johannsen dient der Behandlung von 80 psychisch belasteten oder suchtkranken Straftätern.

Der Massnahmenvollzug soll den Eingewiesenen helfen, zu einem eigenverantwortlichen Leben zu finden und die Rechte anderer zu achten.

Mit dem Massnahmenzentrum St. Johannsen leistet der Kanton Bern einen nachhaltigen Beitrag an die Sicherheit der Gesellschaft.

Organigramm

Organigramm Massnahmenzentrum St. Johannsen (01.04.2023)

Positionierung

Das offene Massnahmenzentrum St. Johannsen dient dem Vollzug von Massnahmen nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches (stationäre Behandlung von psychischen Störungen), Artikel 60 (stationäre Suchtbehandlung), Art. 63 (Freiheitsstrafen mit vollzugsbegleitender ambulanter Behandlung) und in Ausnahmefällen auch Art. 64 (Verwahrung). Der vorzeitige Massnahmenvollzug nach Art. 236 der Schweizerischen Strafprozessordnung ist in St. Johannsen ebenfalls möglich. Das Massnahmenzentrum St. Johannsen steht für:

  • eine integrative Sicht- und Arbeitsweise in einem psycho- und sozialtherapeutischen und arbeitsagogischen Behandlungsumfeld;
  • einen stufenweisen, individuellen Vollzugs- und Behandlungsplan mit angemessen und legalprognostisch vertretbaren Übungsfeldern zur gesellschaftlichen Integration

Leitbild

Broschüre für die Öffentlichkeit

Geschichte

  • Ansicht MZ St. Johannsen 1884
  • Archivbild des MZ St. Johannsen
Seite teilen