Die JVA Thorberg führt Strafen und Verwahrungen in einem geschlossenen Vollzugssetting durch. Eingewiesene Personen gelten als flucht- oder rückfallgefährdet.
Vollzugsregimes und Abteilungen
Innerhalb der JVA Thorberg gibt es mehrere Abteilungen, die unterschiedliche Vollzugsregimes abdecken.
In der Eintrittsabteilung können pro Woche bis zu drei neue Eingewiesene aufgenommen werden. Der Aufenthalt dauert in der Regel eine Woche.
Aufgaben der Eintrittsabteilung
Psychologisches Assessment
- Das Team bearbeitet die Straf- und Vollzugsakten der neu Eingewiesenen.
- Es werden Erhebungsgespräche durchgeführt, um die Situation und Bedürfnisse der Personen zu verstehen.
- Ergebnis ist eine Fallzusammenfassung mit Risikoeinschätzung.
Vollzugsplanung
- Auf Basis der Erkenntnisse wird ein provisorischer Vollzugsplan erstellt Vollzugsplan
- Der Plan dient dazu, die Eingewiesenen passend zu den angebotenen Interventionen und Programmen der JVA zuzuweisen.
Krisenintervention
Das Assessmentcenter bietet überdies drei Plätze für intensive Betreuung an.
Eingewiesene, die mit dem Leben in der grossen Gruppe des Normalvollzugs überfordert sind, werden hier intensiv unterstützt.
Ziel ist zu klären, ob die Person:
- in den Normalvollzug zurückkehren kann,
- in den Sicherheitsvollzug B verlegt werden muss
- die eingewiesene Person von der Behörde neu geprüft werden muss
Im Normalvollzug leben rund 140 Eingewiesene auf Abteilungen oder Wohnetagen mit 20 bis 35 Mitbewohnenden. Die Unterbringung erfolgt einzeln oder zu dritt in einer Zelle.
Tagesablauf im Normalvollzug:
- Werktags arbeiten die Eingewiesenen in einem Atelier oder in JVA-internen Dienstleistungsbetrieben.
Freizeit:
- Über Mittag und nach der Arbeit bewegen sich die Eingewiesenen frei auf ihrer Abteilung/Etage.
- Sie gestalten ihre Freizeit selbst und können verschiedene Gruppen-Freizeitangebote nutzen (ev. Link auf Freizeitangebote, s. unten).
Zelleneinschluss: Täglich um 21:30 Uhr.
Die Abteilung Sicherheitsvollzug verfügt über zwölf Plätze. Männer werden hier aufgrund einer Verfügung der Einweisungsbehörden für jeweils maximal sechs Monate untergebracht
Verlängerungen oder Verkürzungen des Aufenthalts sind nach individueller Überprüfung möglich.
Sicherheitsstufen
Sicherheitsvollzug A – Hochsicherheit (4 Plätze):
Zweck: Unterbringung von Personen mit Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung
Unterbringung: Einzelhaft in speziell gesicherten Zellen
Arbeit: Halbtags in einer eigenen Arbeitszelle
Kontakt mit Mitarbeitenden: Immer drei Mitarbeitende im direkten Kontakt ausserhalb der Zelle
Interventionen und Besuche: Hinter Trennscheibe
Ziel: Vorbereitung auf eine Verlegung in Sicherheitsvollzug B
Sicherheitsvollzug B – Erhöhte Sicherheit (8 Plätze):
Zweck: Unterbringung von Personen, die nicht mehr Sicherheitsvollzug A benötigen, aber noch nicht in den Normalvollzug integriert werden können
Einweisungsgründe: Aggressives Verhalten oder hoher Betreuungsbedarf aufgrund von Überforderung im Normalvollzug
Unterbringung: Kleingruppen mit gemeinsamer Freizeitgestaltung und Arbeit in einem eigenen Atelier
Kontakt mit Mitarbeitenden: Immer zwei Mitarbeitende im direkten Kontakt ausserhalb der Zelle
Ziel: Vorbereitung auf die Integration in den Normalvollzug
Die Abteilung Langzeitvollzug verfügt über zwölf Plätze und richtet sich an Personen, die sich über viele Jahre im Justizvollzug befinden.
Ziel: Durch engmaschige Begleitung und Betreuung sollen Haftschäden minimiert werden. Die eingewiesenen Personen werden so auf Vollzugslockerungen und die Reintegration in die Gesellschaft vorbereitet.
Verwahrte Personen: Auch verwahrte Eingewiesene erhalten hier Haftbedingungen, die ihrem besonderen Status angepasst sind.
Konzept: Das Vorgehen orientiert sich am Merkblatt des Konkordats.
Interventionen und Angebote
Die Basis der Arbeit mit eingewiesenen Personen bildet der gesetzlich vorgeschriebene individuelle Vollzugsplan.
Vollzugsziele: Ziele werden in folgenden Bereichen festgelegt:
- Gesundheit
- Wohnen
- Arbeit
- Forensische Therapie / Auseinandersetzung mit dem Delikt
- Materielle Wiedergutmachung
- Aus- und Weiterbildung
- Freizeit
- Finanzen
- Beziehung zur Aussenwelt
- Vollzugslockerungen
- Vorbereitung der Entlassung
Die Richtziele des Konkordats dienen als Orientierung und werden im Einzelfall konkretisiert.
Assessment-Center: Bereits beim Aufenthalt im Assessment-Center wird ein erster provisorischer Vollzugsplan erstellt, um die eingewiesenen Personen schnell geeigneten Interventionen und Angeboten zuzuweisen.
Ziel: Die Arbeit an den individuellen Vollzugszielen unterstützt die eingewiesene Person dabei, die Zeit im Vollzug sinnvoll zu nutzen, die Legalprognose zu verbessern und die Reintegration in die Gesellschaft zu erleichtern.
Überprüfung: Der Vollzugsplan wird regelmässig überprüft und an die Entwicklung der eingewiesenen Person angepasst.
Therapieplan: Bei eingewiesenen Personen, die während des Vollzugs eine begleitende Psychotherapie erhalten, erstellen die behandelnden Psychotherapeuten zusätzlich einen Therapieplan.
In der JVA Thorberg haben die Risikoorientierung und die dynamische Sicherheit einen zentralen Stellenwert. Beide Konzepte bilden die Grundlage der Arbeit mit den eingewiesenen Personen und tragen dazu bei, die Sicherheit innerhalb der JVA sowie für die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Die JVA Thorberg arbeitet, wie alle Justizvollzugsanstalten in der deutschen Schweiz, nach dem ROS-Konzept.
Risikoorientierung
Zu Beginn des Vollzugs wird für jede eingewiesene Person eine Fallzusammenfassung (Basispapier) erstellt. Dieses Basispapier enthält Hinweise zum Risikomanagement während des Vollzugs und wird kontinuierlich aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.
Wichtige Elemente der Risikoorientierung sind:
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Berufsgruppen der JVA
- Angemessenes Informationsmanagement, intern und mit den einweisenden Behörden
Dynamische Sicherheit
- Mitarbeitende beobachten die eingewiesenen Personen kontinuierlich und erkennen auffälliges Verhalten (z. B. Aggression oder Rückzug) frühzeitig.
Ziel ist:
- Präventiv zu reagieren und potenzielle Konflikte zu verhindern.
- Die Mitarbeitenden sind aktiv vor Ort präsent, verfolgen die Gruppendynamik und achten auf das Wohl einzelner Personen.
- Dazu gehört auch die gemeinsame Anwesenheit bei alltäglichen Aktivitäten, wie z. B. beim Essen auf den Etagen oder Abteilungen.
Für jede eingewiesene Person ist eine fallführende Sozialarbeiterin oder ein fallführender Sozialarbeiter zuständig. Als Casemanager/in verantwortet er/sie die gesamte Fallführung und begleitet die Person während des Vollzugs.
Die Aufgaben umfassen unter anderem:
- Vollzugsplanung: Evaluation und Aktualisierung des individuellen Vollzugsplans in enger Abstimmung mit Mitarbeitenden aus Betreuung, Arbeit, Freizeit und Bildung.
- Externe Zusammenarbeit: Pflege der Kontakte zu Behörden und Institutionen wie Bewährungs- und Vollzugsdiensten, Migrations- und Sozialdiensten, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Krankenkassen und weiteren relevanten Stellen.
- Beratung und Unterstützung: Begleitung der eingewiesenen Personen in Fragen zur Zeit nach der Entlassung und Unterstützung bei Wiedereingliederungsprojekten. Dabei arbeitet die Sozialarbeit eng mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und dem Internationalen Sozialdienst zusammen.
- Führungsberichte: Erstellung von Berichten im Auftrag der einweisenden Behörden oder Gerichte.
Jeder eingewiesenen Person wird auf der Wohnetage eine Bezugsperson zugeteilt. Die Bezugsperson ist die erste Ansprechperson für Fragen, Anliegen oder Probleme im Alltag.
Aufgaben der Bezugsperson:
- Monatliche Gespräche: Mindestens einmal pro Monat führt die Bezugsperson ein Gespräch mit der eingewiesenen Person über Befinden und Verhalten im Wohn- und Freizeitbereich. Diese Gespräche werden schriftlich dokumentiert und im Vollzugsalltag ausgewertet.
- Beratung und Unterstützung: Die Bezugsperson berät bei Alltagsfragen oder verweist an die zuständigen Stellen, wenn weitere Unterstützung nötig ist.
- Früherkennung von Spannungen: Durch aktiven Kontakt und kontinuierliche Kommunikation werden Konflikte und Risiken frühzeitig erkannt.
Die Bezugspersonenarbeit ist ein zentraler Bestandteil der dynamischen Sicherheit. Sie basiert auf Präsenz, Kommunikation und der Förderung einer positiven Anstaltskultur.
- Ziel ist es: Gewalt vorzubeugen, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Resozialisierung der eingewiesenen Personen zu unterstützen.
Arbeit ist ein zentraler Bestandteil im Alltag der eingewiesenen Personen. Sie schafft Struktur, Normalität und Sinnhaftigkeit im Vollzugsalltag und unterstützt die Perspektive einer nachhaltigen Reintegration.
In den Arbeitsateliers und den internen Dienstleistungsbetrieben der JVA Thorberg verbinden wir die gesetzlich verankerte Arbeitspflicht mit einem klaren arbeitsagogischen Ansatz.
Die Arbeitsmeister/innen begleiten die eingewiesenen Personen fachlich und agogisch.
Ziel ist es:
- Kompetenzen zu fördern
- individuelle Fähigkeiten zu entwickeln und
- die Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in die Gesellschaft zu erhöhen.
Grundprinzipien der Arbeitsagogik:
- Individuelle Förderung: Arbeitsaufträge werden auf Fähigkeiten, Belastbarkeit und Entwicklungspotenzial der eingewiesenen Personen abgestimmt.
- Regelmässiges Feedback: Die Leistungen und das Verhalten der eingewiesenen Personen werden regelmässig reflektiert und konstruktiv rückgemeldet.
- Sichere und praxisnahe Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsplätze entsprechen modernen Standards und, wo möglich, den Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes.
Arbeitsagogik verbindet produktive Arbeit mit persönlicher Entwicklung – ein wertvoller Beitrag zur Sicherheit, Stabilisierung und Resozialisierung im Justizvollzug.
Bildung ist ein wichtiger Bestandteil des Vollzugsalltags in der JVA Thorberg.
- Sie fördert die persönliche Entwicklung und verbessert die Perspektiven der eingewiesenen Personen für die Zeit nach der Haft.
Die Eingewiesenen haben die Möglichkeit, zwischen Sprachkursen in Deutsch und Französisch ( BiSt – Bildung im Strafvollzug | SKJV) sowie Englisch- und Informatikkursen zu wählen. In diesen Kursen können auch international anerkannte Zertifikate erworben werden.
Der Unterricht findet in kleinen Gruppen statt und wird von qualifizierten Lehrpersonen durchgeführt, um eine effektive und individuelle Förderung zu gewährleisten.
Die JVA Thorberg bietet den eingewiesenen Personen vielfältige Sport- und Freizeitaktivitäten, um den Haftalltag sinnvoll zu gestalten. Dies stärkt das Wohlbefinden, fördert die sozialen Fähigkeiten und schafft eine strukturierte Tagesgestaltung.
Ausgebildete Lehrpersonen bieten Kraft- und Ausdauertraining sowie Gruppenaktivitäten wie Fuss- und Volleyball an. Zusätzlich stehen den eingewiesenen Personen zwei gut ausgestattete Fitnessräume für das selbstständige Training offen.
Die Freizeitangebote werden durch die Mediathek und Freizeitkurse - zum Beispiel Schachkurse unter der Leitung des Schachclubs Bern - ergänzt, sodass ein abwechslungsreiches Programm zur Verfügung steht.
Die medizinische Versorgung von eingewiesenen Personen entspricht den Standards der allgemeinen Bevölkerung (Gesundheit | SKJV). Die medizinischen Fachpersonen unterliegen dem Arztgeheimnis.
Die JVA Thorberg verfügt über einen Gesundheitsdienst mit diplomierten Pflegefachpersonen.
Dieser Dienst übernimmt:
- die Erstabklärung bei gesundheitlichen Problemen,
- die Behandlung von Notfällen,
- die Durchführung von Behandlungen und
- die Triage an spezialisierte Stellen bei Bedarf.
Die Mitarbeitenden des Gesundheitsdienstes arbeiten fachlich unter der Leitung des Anstaltsarztes und des Anstaltsapothekers.
Zusätzlich werden folgende Leistungen durch externe Spezialisten/innen angeboten:
- zahnärztliche Behandlungen
- Physiotherapie
- Ernährungsberatung
- Fusspflege
- Augenoptik
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Bewachungsstation des Inselspitals (Bewachungsstation), welche für die stationäre Versorgung der Eingewiesenen oder ambulante Behandlungen bei ärztlichen Spezialist/innen zuständig ist.
Die JVA Thorberg führt Substitutionsbehandlungen mit Methadon durch. Für schwer süchtige Personen besteht zudem die Möglichkeit, Spritzen über den Gesundheitsdienst zu beziehen. Diese Massnahme dient der Prävention von Infektionskrankheiten.
Die psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung der eingewiesenen Personen wird von Mitarbeitenden der Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie und Psychologie (FPP) der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) durchgeführt ( Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD) – UPD Bern).
Angebote im Überblick
Psychiatrische Grundversorgung:
Ein/e Psychiater/in der FPP ist zuständig für die psychiatrische Grundversorgung und die Verschreibung von Psychopharmaka (z. B. gegen Depressionen, Psychosen, Schlafstörungen). Auf Anfrage der Psychologen/innen begleiten Psychiater/innen auch psychotherapeutische Behandlungen.
Bei akuten psychischen Krisen, die im Vollzug der JVA Thorberg nicht mehr behandelbar sind, erfolgt eine stationäre Einweisung entweder in die forensisch-psychiatrische Spezialstation der FPP oder in die Bewachungsstation (BEWA) des Inselspitals – je nach Behandlungsauftrag und -ziel.
Psychotherapeutische Grundversorgung und Krisenintervention:
Eingewiesene Personen in akuten psychischen Krisen erhalten Krisentherapiegespräche.
Personen mit akuten psychischen Störungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrem Delikt stehen, können eine störungsorientierte Therapie erhalten.
Deliktorientierte Psychotherapie:
Eingewiesene mit einer ambulanten Massnahme nach Artikel 63 des Strafgesetzbuches (gerichtlich angeordnet) erhalten in der Regel langfristige Psychotherapie, meist in wöchentlichen Sitzungen.
Auch auf Antrag der Vollzugsbehörde oder der eingewiesenen Person kann nach vorgängiger Abklärung eine Therapie umgesetzt werden.
Der Fokus der Therapie ist delikt- und störungsorientiert mit dem Ziel, das Rückfallrisiko bei Gewalt- und Sexualdelikten sowie allgemeiner Kriminalität zu reduzieren.
Gruppentherapieangebote:
Die FPP bietet regelmässig Gruppentherapien an, z. B. zur Gewaltprävention (z. B. Reasoning & Rehabilitation) oder mit störungsorientierten Inhalten, wie Suchtbehandlungen.
Die seelsorgerische Betreuung der eingewiesenen Personen wird von christlichen Seelsorgenden und einem Imam übernommen.
Angebote der Seelsorge:
Einzelgespräche: Die Seelsorgenden führen regelmässige Einzelgespräche mit den Eingewiesenen.
Aufsuchende Betreuung: Sie besuchen die Eingewiesenen direkt auf den Etagen und Abteilungen, um Unterstützung im Alltag anzubieten.
Gottesdienste und religiöse Feierlichkeiten: Die Seelsorgenden sind zuständig für die Durchführung von Gottesdiensten und die Feier wichtiger religiöser Feiertage der Weltreligionen, z. B.:
- Ostern und Weihnachten (protestantisch, katholisch, orthodox)
- Fastenbrechen (Eid al-Fitr)
- Opferfest (Eid al-Adha)
Vielfalt der Religionen: Wenn Eingewiesene anderen Religionen angehören, ziehen die Seelsorgenden bei Bedarf passende Religionsvertreter/innen hinzu, um deren religiöse Anliegen zu betreuen.
Die Seelsorge trägt somit dazu bei, den religiösen Bedürfnissen der Eingewiesenen gerecht zu werden und ihre persönliche Begleitung im Vollzug zu fördern.
Die eingewiesenen Personen nehmen an Tatbearbeitungsgesprächen teil. Diese Gespräche dienen der Aufarbeitung des begangenen Delikts und der Reflexion des eigenen Handelns.
Die Gespräche werden durchgeführt von:
- den Bezugspersonen auf den Abteilungen,
- den Sozialarbeitenden des zentralen Sozialdienstes oder
- im Rahmen der psychotherapeutischen Betreuung.
Ziel der Tatbearbeitungsgespräche ist es, die Selbstreflexion zu fördern, das Verstehen der eigenen Handlungsmuster zu unterstützen und die Resozialisierung vorzubereiten.
Einige eingewiesene Personen erhalten regelmässig Besuch von einem Therapiehund.
Der Kontakt zu einem Tier kann es erleichtern, emotionale Nähe und Vertrauen aufzubauen, insbesondere für Personen, denen der Zugang zu anderen Menschen schwerfällt.
Gerade Eingewiesene, die über längere Zeit im Straf- oder Verwahrungsvollzug bleiben, profitieren besonders von diesen tiergestützten Interventionen, da sie Abwechslung, Freude und emotionale Unterstützung bieten.
Für eingewiesene Personen, die keine Angehörigen in der Schweiz haben oder sich sonst einsam fühlen, können ehrenamtliche Mitarbeitende der Bewährungshilfe vermittelt werden.
Diese freiwilligen Besucherinnen und Besucher kommen regelmässig vorbei und bieten soziale Kontakte, Unterstützung und Gespräche. Damit wird die soziale Einbindung gefördert und die Zeit im Vollzug emotional entlastet



