Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Progressionsstufen

Um die Entlassung der verurteilten Person vorzubereiten, wird der Vollzug von Freiheitsstrafen oder Massnahmen bei gegebenen Voraussetzungen stufenweise durchgeführt, sofern die Art und die Dauer des Freiheitsentzugs/der Massnahme sowie der Zustand und das Verhalten der eingewiesenen Person dies erlauben.

Die Person erhält im Verlauf des Vollzugs zunehmend mehr Freiheiten, hat aber auch mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Die Progressionsschritte, d.h. der Übertritt in eine nächste Vollzugsstufe erfolgen in Abstimmung mit dem Vollzugs- resp. Therapieplan.


Als Progressionsstufen gelten

  • unbegleiteter Ausgang und Urlaub
  • Wohn- und/oder Arbeitsexternat
  • Electronic Monitoring („Backdoor“-Variante)
  • bedingte Entlassung

Die BVD sind im Kanton Bern die zuständige Strafvollzugsbehörde, welche die Progressionsstufen eingehend prüft und entsprechend bewilligt oder ablehnt. 

  • Ausgang und Urlaub

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