Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationen für Besuche

Besuche bei Eingewiesenen

Besuchszeiten

Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr

  • Besuche von Privatpersonen erfolgen ohne Voranmeldung.
  • Minderjährige Personen müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein.
  • Für Kinder steht eine Kiste mit diversem Mal- und Spielzeug zur Verfügung.
  • Aus Platzgründen sind zum Besuch max. drei Personen (exkl. Kinder) zugelassen.
  • Amtliche Besuche finden auf Voranmeldung zu den Schalteröffnungszeiten statt.

Pakete, Post und Gaben

Die eingewiesenen Personen haben das Recht Briefe zu versenden und zu empfangen.

Pakete und persönliche Gaben werden monatlich im Umfang von max. 3 Kilogramm pro Person angenommen. Im Geburtstagsmonat sowie an Ostern und Weihnachten sind zusätzlich je 3 kg zulässig.

Pakete und Geschenke, die von der Art oder von der zahlen- und mengenmässigen Beschränkung her unzulässig sind, werden zurück gewiesen oder kostenpflichtig zurück gesandt.

Telefonieren

Eingewiesene Personen haben die Möglichkeit während den Zellenöffnungszeiten zu telefonieren.

Auf den Geräten können keine externen Anrufe empfangen werden.

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