Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Haftarten und die Anzahl der Haftplätze im Regionalgefängnis Burgdorf.
Das Regionalgefängnis Burgdorf dient gemäss dem Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz dem Vollzug von folgenden Haftarten:
- Untersuchungshaft
- Sicherheitshaft
- Vorläufige Festnahmen
- Vorzeitiger Strafantritt
- Kurze Freiheitsstrafen
- Strafvollzug
Insgesamt verfügt das Regionalgefängnis über 109 reguläre Plätze.
Zusätzliche Infrastruktur:
- Grossküche
- Lingerie
- Arbeitsräume/Atelier
- Bibliothek & Kiosk
- Haustechnik und Unterhalt
- Mehrzweckraum
- Fitnessraum
- Medizinisches Ambulatorium mit diversen Untersuchungsräumen
- Schulungsraum
- Aufenthaltsräume
- 4 Spazierhöfe
- Wartezelle
- Verschiedene Besucherräume
Innerhalb der modernen und modularen Strukturen des Regionalgefängnisses Burgdorf wird ab 01.01.2018 in konzeptioneller Trennung zur Untersuchungshaft sowie weiteren Haftarten eine eigene Vollzugsabteilung gemäss konkordatlichen Standards mit insgesamt 75 Plätzen geführt. Damit erhalten die Einweisungsbehörden mehr Planungsoptionen in der rechtskonformen Unterbringung von verurteilten Straftäter/innen mit einem Strafmass bis 180 Tage einerseits und für Personen im vorzeitigen Strafvollzug andererseits.
Mit der Implementierung der neu übernommenen Aufgaben einer Vollzugsabteilung in den bisher bestehenden Leistungsauftrag erweitert sich der bestehende Leistungsauftrag vom 1. Februar 2012 mit den Elementen der Vollzugskoordination mit Vollzugsplan, dem Case Management / Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS), der damit verbundenen Sozialarbeit der Agogik und dem Angebot von Bildungsvermittlung und strukturierten Freizeitaktivitäten.
Mit dem Aufbau und der Implementierung der Arbeitsagogik in die Vollzugsabteilung wollen wir entscheidend zum Resozialisierungsprozess der Eingewiesenen beitragen. Das Medium Arbeitspflicht setzen wir gezielt ein, um die Eingewiesenen in der Vollzugsabteilung in ihren Kompetenzen und Qualifikationen zu fördern. In Alltagssituationen können die Betreuten Be-stätigung und Anerkennung konstruktiv und praktisch erfahren und so mit der Zeit ein besseres Selbstwertgefühl entwickeln.
Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, ist eines unserer zentralen Anliegen und Aufgaben. Das versuchen wir im Spannungsfeld zwischen der optimalen Förderung der Eingewiesenen und den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten mit entsprechenden Arbeitsarrangements sowie gezielter Arbeitsanleitung und – begleitung bestmöglich umzusetzen.
"Es gibt kein besseres Mittel zur beruflichen Rehabilitation als gezieltes, sinnerfülltes Tun". (Michael Brater, Soziologe)
Im Bereich der Bildung bieten wir im Rahmen des Bildungs- und Förderungskonzept des Regionalgefängnisses Burgdorf Bildung im Strafvollzug (BiSt), Deutsch im Strafvollzug (DiSt) sowie individuelle Förder-, Aus- und Weiterbildungsmassnahmen an.
Die Freizeitgestaltung im Regionalgefängnis Burgdorf soll für die Eingewiesenen mehr als nur eine Abwechslung und Ablenkung im Gefängnisalltag sein. Aggressionen und Frustrationen sollen abgebaut und Möglichkeiten zur Zerstreuung geboten werden. Die strukturierte Freizeitgestaltung soll auch ein Übungsfeld für die Integration in die Gesellschaft sein, positive Effekte auf die teilnehmenden Eingewiesenen haben, deliktbegünstigenden Verhaltensmustern entgegenwirken und so rückfallpräventives Verhalten fördern.
In diesem Zusammenhang und darüber hinaus wirkt sich die Freizeitgestaltung auch im Sinne von Sport & Bewegung gesundheitsfördernd auf die Eingewiesenen aus.
Hauptziel der FTK ist es, eine Lücke in der Versorgungskette psychiatrisch erkrankter Straftäter*innen im Kanton Bern zu schliessen. Die FTK als Pilotprojekt trägt dazu bei, zunächst die besonderen Härtefälle des Kantons abzumildern, die Therapier- bzw. Führbarkeit in einer geeigneten Einrichtung (wieder)herzustellen und damit gleichzeitig die Grundlagen für eine realistische Einschätzung des Mengengerüsts für eine solche Übergangseinrichtung für Schwerkranke und für die notwendigen Kapazitätserweiterungen bestehender Massnahmenzentren zu liefern.
Das Angebot der FTK besteht aus einer im Vergleich zur ambulanten Regelversorgung intensivierten forensisch-psychiatrischen Versorgung. Die FTK wird auf Basis der Gesundheitsgesetzgebung des Kantons Bern als Tagesklinik der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) geführt. Die Behandlung in der FTK erfolgt nach evidenzbasierten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und geltenden Richtlinien der psychiatrischen Versorgung forensischer Patient*innen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Rechte von Patient*innen sowie den geltenden ethischen Richtlinien (SAMW) für die Behandlung gelegt.
Forensische Tagesklinik im Regionalgefängnis Burgdorf – UPD Bern
Mit Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO) ist die Haft vor der Gerichtsverhandlung gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Zuvor gab es 26 unterschiedliche kantonale Regelungen sowie eine Bundesstrafprozessordnung für bestimmte schwere Delikte, welche in Bundeszuständigkeit fielen. In der StPO ist die Untersuchungs- und Sicherheitshaft in den Artikeln 212 ff. geregelt.
Der Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft erfolgt im Kanton Bern in den Regionalgefängnissen, so auch im Regionalgefängnis Burgdorf. Kontakte der inhaftierten Person zur Aussenwelt sind beschränkt und müssen durch die Verfahrensleitung (Staatsanwaltschaft bei der Untersuchungshaft, das Gericht bei der Sicherheitshaft) bewilligt werden. So wird beispielsweise die private Post überwacht. Besuche bei Eingewiesenen sind nur begrenzt möglich. Alle Beschränkungen müssen jedoch verhältnismässig sein. Das bedeutet, die Eingewiesenen dürfen in ihrer persönlichen Freiheit nicht stärker eingeschränkt werden, als es der Haftzweck sowie die Ordnung und Sicherheit in der Haftanstalt erfordern. Die Einzelheiten des Vollzuges der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht in der StPO, sondern in den Erlassen des Kantons Bern geregelt.