Besuche bei Eingewiesenen
Besuchszeiten Untersuchungshaft und Sicherheitshaft
Montag kein Besuch
Dienstag bis Freitag: 08:00 bis 11:00 Uhr / 14:30 bis 16:30 Uhr
Eingewiesene Personen können pro Woche einen Besuch mit einer maximalen Dauer von einer Stunde empfangen.
Wichtig
Für den Besuch bei Insassen in Untersuchungshaft benötigen Sie eine gültige Besuchsbewilligung. Diese müssen Sie vor dem Besuch bei der zuständigen Untersuchungsbehörde (in der Regel bei der zuständigen Staatsanwaltschaft) einholen und am Besuchstag mitbringen.
Besuchszeiten Strafvollzug
Jeder Besuch muss angemeldet werden. Die Anmeldung zum Besuch erfolgt jeweils durch die eingewiesene Person (Besucher können sich nicht selber für einen Besuch anmelden).
Morgens | Nachmittags | Abends | |
---|---|---|---|
Montag | kein Besuch | 14:30 bis 16:30 Uhr | kein Besuch |
Dienstag | 08:00 bis 11:00 Uhr | 14:30 bis 16:30 Uhr | kein Besuch |
Mittwoch | kein Besuch | 14:30 bis 16:30 Uhr | kein Besuch |
Donnerstag | 08:00 bis 11:00 Uhr | 14:30 bis 16:30 Uhr | kein Besuch |
Freitag | 08:00 bis 11:00 Uhr | 14:30 bis 16:30 Uhr | kein Besuch |
Eingewiesene Personen im Strafvollzug können pro Woche einen Besuch mit einer maximalen Dauer von einer Stunde empfangen.
Detaillierte Angaben finden Sie in unseren Informationsbroschüren.
Alle Besucherinnen und Besucher haben persönliche und gültige Ausweispapiere vorzuweisen.
Ein Besuch ist auf drei besuchende Personen beschränkt. Ausnahmen werden durch die Gefängnisdirektion bewilligt.

Für Besuchende mit kleinen Kindern steht ein spezielles «Familienzimmer» zur Verfügung.
Amtliche Besuche (Behörden, Anwälte)
Montag bis Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Wir bitten Sie, Ihren Besuch möglichst am Vortag bei uns anzumelden unter der Telefonnummer 031 635 72 11.
Pakete, Post und Gaben
Eingewiesene Personen können uneingeschränkt Briefpost versenden und empfangen.
Pakete und persönliche Gaben (Geschenke) werden lediglich im Umfang von maximal 3 Kilogramm pro eingewiesene Person und Monat während den Schalteröffnungszeiten entgegen genommen. Im Geburts-Monat sowie an Ostern und Weihnachten sind zusätzlich jeweils 3 Kilogramm zulässig.
Pakete und Geschenke, die von der Art oder von der zahlen- und mengenmässigen Beschränkung her unzulässig sind, werden zurückgewiesen oder kostenpflichtig als Paket zurückgesendet.