Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationen für Besuche

Besuche bei Eingewiesenen

Besuchszeiten Untersuchungshaft und Sicherheitshaft

Montag kein Besuch

Dienstag bis Freitag: 08:00 bis 11:00 Uhr / 14:30 bis 16:30 Uhr

Eingewiesene Personen können pro Woche einen Besuch mit einer maximalen Dauer von einer Stunde empfangen.

Informationen private Besuche U-Haft

Wichtig

Für den Besuch bei Insassen in Untersuchungshaft benötigen Sie eine gültige Besuchsbewilligung. Diese müssen Sie vor dem Besuch bei der zuständigen Untersuchungsbehörde (in der Regel bei der zuständigen Staatsanwaltschaft) einholen und am Besuchstag mitbringen.

Besuchszeiten Strafvollzug

Jeder Besuch muss angemeldet werden. Die Anmeldung zum Besuch erfolgt jeweils durch die eingewiesene Person (Besucher können sich nicht selber für einen Besuch anmelden).

  Morgens Nachmittags Abends
Montag kein Besuch 14:30 bis 16:30 Uhr kein Besuch
Dienstag 08:00 bis 11:00 Uhr 14:30 bis 16:30 Uhr kein Besuch
Mittwoch kein Besuch 14:30 bis 16:30 Uhr kein Besuch
Donnerstag 08:00 bis 11:00 Uhr 14:30 bis 16:30 Uhr kein Besuch
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr 14:30 bis 16:30 Uhr kein Besuch

Eingewiesene Personen im Strafvollzug können pro Woche einen Besuch mit einer maximalen Dauer von einer Stunde empfangen.

Detaillierte Angaben finden Sie in unseren Informationsbroschüren.

Alle Besucherinnen und Besucher haben persönliche und gültige Ausweispapiere vorzuweisen.

Ein Besuch ist auf drei besuchende Personen beschränkt. Ausnahmen werden durch die Gefängnisdirektion bewilligt.

Informationen private Besuche Vollzug

Amtliche Besuche (Behörden, Anwälte)

Montag bis Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr

Wir bitten Sie, Ihren Besuch möglichst am Vortag bei uns anzumelden unter der Telefonnummer 031 635 72 11.

Informationen amtliche Besuche

Pakete, Post und Gaben

Eingewiesene Personen können uneingeschränkt Briefpost versenden und empfangen.

Pakete und persönliche Gaben (Geschenke) werden lediglich im Umfang von maximal 3 Kilogramm pro eingewiesene Person und Monat während den Schalteröffnungszeiten entgegen genommen. Im Geburts-Monat sowie an Ostern und Weihnachten sind zusätzlich jeweils 3 Kilogramm zulässig.

Pakete und Geschenke, die von der Art oder von der zahlen- und mengenmässigen Beschränkung her unzulässig sind, werden zurückgewiesen oder kostenpflichtig als Paket zurückgesendet.

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