Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Portrait

Die JVA Thorberg ist eine geschlossene Justizvollzugsanstalt für männliche Straftäter zugehörig zum Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz. Nebst dem Normalvollzug besteht schweizweit das erste Angebot für Langzeiteingewiesene und / oder Verwahrte. Die JVA betreibt einen Vollzug nach Mass.

Organisation

Organigramm Justizvollzugsanstalt Thorberg (01.01.2024)

Positionierung

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Thorberg befinden sich 173 Gefangene aus über 40 Nationen. Die älteste Person ist über 70-jährig, der jüngste Gefangene noch nicht 20 Jahre alt. Vier von fünf Gefangenen müssen nach dem Vollzug die Schweiz verlassen.

Das Leben in einer solch durchmischten Zwangsgemeinschaft fordert von alle Rücksichtnahme, Toleranz und Durchhaltewillen. Die Bewältigung des Vollzugsalltags ist für viele Gefangene eine grosse Herausforderung und bedeutet viel Arbeit.

Eines ist allen Inhaftierten im Freiheitsentzug gemeinsam: der Verlust von Autonomie. Im Justizvollzug müssen selbst einfachste Dinge des täglichen Lebens beantragt und von Ihren Vorgesetzten bewilligt werden. Genau hier setzt der «Vollzug nach Mass» an.

Im Vordergrund steht dabei, je nach Vollzugsstand, den Gefangen möglichst viel Selbstständigkeit und Verantwortung zu übertragen. Die damit verbundenen Neuerungen haben zum Ziel, den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Hierfür stimmt die JVA ihr Angebot individuell auf die verschiedenen Bedürfnisse ab und schafft damit die Voraussetzungen für einen Neubeginn.

Die Erfahrung zeigt, dass praktisch jede Person im Vollzug an einer Verbesserung ihrer Situation interessiert ist. Die Basis für Veränderungen bilden aber letztlich nicht Strukturen und Konzepte, sondern tragfähige Beziehungen und das Verständnis für die unterschiedlichen Rollen innerhalb der JVA. Daher braucht es die Mitarbeit aller, dass in der JVA Thorberg ein Klima von Anstand, Respekt und Fairness gelebt werden kann.

Geschichte

Thorberg wird 1175 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die Burg gehört den Herren von Thorberg. Diese herrschen bis 1397.

Peter von Thorberg, der letzte Thorberger, gründet 1397 eine Stiftung und vermacht seine gesamten Güter dem Kartäuserorden. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Reformation um 1528 ist Thorberg ein Kartäuserkloster. Danach geht der Klosterbesitz an den Staat Bern über und Thorberg wird bis 1798 von einem Landvogt verwaltet.

1805 wird das damalige Pfründerhaus erstmals als Zwangserziehungsanstalt, Musterschule und Hilfsirrenanstalt verwendet. 1855 verfügt der Regierungsrat des Kantons Bern, dass Thorberg ausschliesslich als Zwangsarbeitsanstalt der Justiz- und Polizeidirektion unterstellt sei. 1893 wird der neu errichtete Zellenbau als bernisches Zuchthaus eingeweiht.

Nach Inkraftsetzung des ersten Eidgenössischen Strafgesetzbuches werden ab 1942 bauliche und administrative Neuerungen vorgenommen. 1952 wird mit der Inbetriebnahme des „Verwahrungsbaus“ (heute Haus A) ein neuer Abschnitt des Strafvollzugs eingeleitet. Der Neubau der Kapelle kann 1953 abgeschlossen werden. Die Anpassungen der sanitären Anlagen im Zellen- und Verwahrungsbau werden bis 1978 abgeschlossen.

1991 zieht ein durch einen Eingewiesenen gelegter Brand den Zellenbau derart in Mitleidenschaft, dass das Gebäude für den Normalvollzug geschlossen werden muss. Im Jahre 1998 werden an Stelle des alten Zellenbaus zwei auf einem neu erarbeiteten Vollzugskonzept basierende Vollzugsgebäude bezogen.

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