Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug

Das Schweizerische Strafgesetzbuch ermöglicht einer verhafteten Person in Untersuchungshaft, den Straf- oder Massnahmenvollzug vorzeitig anzutreten, sofern zu erwarten ist, dass diese Person zu einer unbedingten Freiheitsstrafe bzw. einer stationären Massnahme verurteilt wird und der Stand des Untersuchungsverfahrens es zulässt.

Die betroffene Person hat dazu bei der Verfahrensleitung ein Gesuch zu stellen. Bei Gutheissung des Gesuchs wechselt die Person von der Untersuchungshaft, welche in der Regel in einem Regionalgefängnis durchgeführt wird, in eine geeignete, durch die Bewährungs- und Vollzugsdienste bestimmte Vollzugsinstitution. Grundsätzlich gilt hier das normale Vollzugsrecht, d.h., der Vollzugsalltag ist den rechtskräftig verurteilten Personen weitgehend gleich gestellt.


Beim vorzeitigen Strafantritt in einer Vollzugsinstitution kann die angeklagte Person arbeiten und es gibt ein Weiterbildungs- sowie strukturiertes Freizeitangebot.

  • Schweizerisches Strafgesetzbuch

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