Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Verlegung

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste können Eingewiesene zur Fortsetzung des Vollzugs in eine andere Vollzugseinrichtung, eine psychiatrische Klinik oder in eine anerkannte private Institution verlegen.

Grund für eine Verlegung kann der Zustand, das Verhalten oder die Behandlungsbedürftigkeit der eingewiesenen Person sein.

Ebenso können Personen im Vollzug verlegt werden, wenn dies für die angestrebte Wiedereingliederung angezeigt ist (z.B. geografische Nähe von Vollzugseinrichtung und zukünftigem Wohnort).

Eine Verlegung kann auch aus Sicherheits-, Disziplinar- oder Platzgründen erfolgen. In diesen Fällen können Eingewiesene vorübergehend wieder in ein Regionalgefängnis verlegt werden.

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