Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationsrechte der Opfer

Opfer und dessen Angehörigen sowie berechtigte Dritte werden auf begründetes Gesuch hin von den BVD über gewisse, die verurteilte Person betreffende Daten informiert. 

Dieses Informationsrecht stützt sich auf den per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzten Artikel 92a Strafgesetzbuch (StGB). 

Die Vorgehensweise und die zu beachtenden Voraussetzungen für gesuchstellende Personen können den folgenden Dokumenten entnommen werden:

Merkblatt Informationsrechte (für gesuchstellende Personen)

Gesuch um Informationen gemäss Art. 92 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Schweizerisches Strafgesetzbuch

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