Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Portrait

Die Bewachungsstation ist einzigartig in der Schweiz und nimmt eingewiesene Personen aus allen Kantonen auf, die Spitalpflege benötigen.

Organisation

Organigramm Bewachungsstation (01.01.2023)

Positionierung

Bewachungsstation – einzigartig und interdisziplinär

Die Bewachungsstation Inselspital (BEWA) ist schweizweit eine einzigartige Institution des Justizvollzuges des Kantons Bern. Sie dient der medizinischen Behandlung von somatisch und/oder psychisch kranken oder verunfallten Eingewiesenen aller Haftarten, Altersklassen und Geschlechter, die aus Sicherheitsgründen nicht in ein anderes Spital eingewiesen oder aus medizinischen Gründen nicht im Gefängnis/Justizvollzugsanstalt behandelt werden können. Die BEWA kann auch eingewiesene Personen aus anderen Kantonen aufnehmen.

Die stationären Patient:innen werden durch das Ärzte- und Pflegeteam der Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin (KAIM) fallführend betreut. Die KAIM koordiniert dabei die Zusammenarbeit mit den Fachkliniken des Inselspitals sowie dem Team des Konsiliar- und Liaison Dienstes der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der UPD Bern.

Wir gewähren Sicherheit indem wir die stationären und ambulanten eingewiesenen Personen durch gut ausgebildetes Justizvollzugspersonal beaufsichtigen und betreuen. Dabei arbeiten wir professionell und interdisziplinär – mit Herz und Verstand, fördern Eigenverantwortung und stärken Kompetenzen und handeln verantwortungsvoll im Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Medizin und Psychiatrie. Wir betrachten den Vollzug und die Hospitalisation als gemeinsame interdisziplinäre Aufgabe mit all unseren Partnern.

Geschichte

Bewachungsstation - Das Gefängnis im Spital

Seit 1971 betreibt die Sicherheitsdirektion (vormals Polizei- und Militärdirektion) auf dem Areal des Inselspitals Bern ein Spitalgefängnis. Anfänglich standen lediglich fünf Krankenzimmer zur Verfügung, die sich im Untergeschoss eines Operationstraktes befanden. Mit einem Vertrag wurden die Zuständigkeiten mit der Partnerorganisation Inselspital geregelt und eine verbindliche Abgrenzung zwischen Justiz und Medizin geschaffen.

Die Zunahme der Eingewiesenen und die wachsenden Ansprüche machten im Jahr 2004 einen Umzug in neue Räumlichkeiten notwendig. Es wurden räumliche und technische Voraussetzungen geschaffen, um die spitalpflichtigen eingewiesenen Personen auf hoher Sicherheitsstufe medizinisch zu versorgen und zu betreuen.

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