Hier finden Sie Informationen für Besuche von Angehörigen und Bekannten von Eingewiesenen.
Besuchsanmeldung
Jeder Besuch muss spätestens am Vortag telefonisch unter der Nummer 031 632 35 04 angemeldet werden. Bitte lassen Sie sich den vereinbarten Besuchstermin am Morgen des Besuchstages telefonisch bestätigen.
Besuchszeiten private Besuche
Montag bis Freitag: von 13:00 bis 17:00 Uhr
An den Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen sind keine Besuche möglich.
- Eingewiesene Personen können pro Woche 1 Stunde Besuch empfangen (1 x 1 Stunde oder 2 x 30 Minuten).
- Bei Schwerstkranken und sterbenden Patient:innen kann die Direktion andere Besuchszeiten und Dauer bewilligen.
- Pro Besuch sind in der Regel max. 3 Personen zugelassen
- Personen unter 16 Jahren können im Beisein einer erwachsenen Person am Besuch teilnehmen.
Es sind zwingend persönliche Ausweispapiere(ID/Pass) im Original vorzulegen.
Wichtig
Für den Besuch bei eingewiesenen Personen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft benötigen Sie eine gültige Besuchsbewilligung. Diese müssen Sie vor dem Besuch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft/Gericht einholen und am Besuchstag mitbringen.
Besuchszeiten amtliche Besuche
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 17:00 Uhr
Besuche mit einer amtlichen Frist (zB. Einvernahmen) sind auf Anfrage auch ausserhalb der regulären Besuchszeiten möglich.
Beachten Sie, auch amtliche Besuchstermine müssen telefonisch vorangemeldet werden.
Pakete, Post, Gaben und Geldbeträge
Zugunsten der eingewiesenen Person können Barbeträge in unbeschränkter Höhe abgegeben werden. Diese werden dem Freikonto der eingewiesenen Person gutgeschrieben.
Über die Zustellung oder Abgabe von Naturalien wird durch die Direktion der Bewachungsstation im Einzelfall entschieden.
Eingehende private Post wird täglich den eingewiesenen Personen ausgehändigt.
Situationsplan Inselspital
