Sie sind ein Teil unserer Sicherheit.
Aufnahmegesuche
Unterlagen zu Aufnahmegesuchen nehmen wir gerne elektronisch entgegen: witzepost@be.ch
Für allfällige telefonische Vorabklärungen stehen Ihnen
Frau Ch. Chambettaz, Vollzugskoordination
031 635 75 69 (direkt)
und in Vertretung
Frau M. Tresch, Eintrittsabteilung
031 636 51 52 (direkt)
gerne zur Verfügung.
Hinweis: Eintritte erfolgen jeweils von Montag bis Freitag. Aufnahmen an Wochenenden und Feiertagen sind aus betrieblichen Gründen ausgeschlossen.
Therapieanmeldungen
Gerichtlich oder durch die Einweisungsbehörde angeordnete bzw. beauftragte Therapien werden durch die Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (FPP) des UPZ Bern durchgeführt.
Therapieanmeldungen und therapiebezogene Korrespondenz sind direkt an die FPP zu richten: ambulanteforensik@upz-bern.ch
Bitte nehmen Sie die JVA Witzwil bei Korrespondenz an die FPP/UPZ jeweils ins Cc und umgekehrt die FPP/UPZ bei entsprechender Korrespondenz an die JVA Witzwil.
Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich für
- den Besuch einer eingewiesenen Person im offenen Vollzug
- den Besuch einer eingewiesenen Person im geschlossenen Vollzug
Um die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt Witzwil zu gewährleisten, werden externe Personen einer konsequenten Kontrolle unterzogen und registriert.
Aus diesem Grund bitten wir Besucherinnen und Besucher
- melden Sie sich an der orangen Säule vor dem Eingangstor über die Gegensprechanlage an
- befolgen Sie die weiteren Anweisungen von den Mitarbeitenden der Zentrale
- steht die Lichtsignalanlage auf Grün, haben Sie freie Fahrt zu Ihrem Zielort
- Sie müssen sich jederzeit mittels gültigem Ausweis (Pass, ID, Führerausweis usw.) ausweisen können
- halten Sie sich an die Anweisungen des Personals.
Diese Regeln gelten auch für die Besuche von Kunden und Lieferanten.
Bevor Sie einen Angehörigen oder Bekannten in der Justizvollzugsanstalt Witzwil besuchen, beachten Sie bitte die Rahmenbedingungen.
Offener Vollzug
Sonntag
12:30 bis 14:45 Uhr
Kinderbesuch
Montag bis Freitag
09:15 bis 10:45 Uhr
13:15 bis 14:45 Uhr
14:15 bis 15:45 Uhr
15:15 bis 16:45 Uhr
Samstag und Feiertage
13:15 bis 14:45 Uhr
15:15 bis 16:45 Uhr
Sonntag
15:15 bis 16:45 Uhr
Geschlossene Wohngruppe
Montag bis Freitag
14:15 bis 15:45 Uhr
16:15 bis 17:45 Uhr
Samstag und Feiertage
11:15 bis 12:45 Uhr
13:15 bis 14:45 Uhr
15:15 bis 16:45 Uhr
Sonntag
10:45 bis 12:15 Uhr
15:15 bis 16:45 Uhr
Für den Postverkehr mit eingewiesenen Personen in der Justizvollzugsanstalt Witzwil gilt die folgende Anschrift:
Name Vorname
Postfach 10
3236 Gampelen
Bedingungen für den Postverkehr:
- Der Briefverkehr ist unbeschränkt möglich.
- Eingehende Post wird auf unerlaubte Gegenstände kontrolliert.
- Ausgehende Briefpost kann stichprobenweise überprüft werden.
- Bei Missbrauch des Postverkehrs (z.B. Drogen-, Geldschmuggel) können der Postverkehr sowie die Besuchszulassung eingeschränkt oder unterbunden werden.
Die eingewiesenen Personen haben während der Freizeit die Möglichkeit kostenpflichtig zu telefonieren. Während der Arbeitszeit sind Telefonate nach aussen nur in begründeten Fällen erlaubt. Eine Vermittlung von Telefongesprächen ist nicht möglich. In dringenden Fällen können sich Angehörige und Bekannte an die Zentrale wenden. Die eingewiesenen Personen werden so rasch als möglich über den Anruf orientiert und können zurückrufen. Der Besitz von Mobiltelefonen, Funkgeräten, Pager, etc. ist für die Eingewiesenen verboten.
Während den ersten 30 Kalendertagen ab Eintrittstag können Überweisungen bis max. Fr. 300.- (ohne Besuchergutschrift) auf das Freikonto verbucht werden.
Eingewiesene Personen dürfen pro Besuch, allerdings maximal 1x wöchentlich bis zu CHF 30.00 erhalten. Bargeld ist vor dem Besuch dem Personal abzugeben. Es werden nur Schweizerfranken angenommen.
Wir wissen um das grosse Interesse der Öffentlichkeit am Strafvollzug. Aus sicherheits- und arbeitstechnischen Gründen sind wir gezwungen, Führungen in der Justizvollzugsanstalt Witzwil einigen Auflagen zu unterstellen:
- Wir berücksichtigen Anfragen von Personengruppen, welche beruflich mit dem Strafvollzug zu tun haben oder sich in der Ausbildung dazu befinden.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- An Randzeiten, Wochenenden und Feiertagen finden keine Führungen statt.
- Bei grosser Nachfrage müssen wir die Anzahl Führungen beschränken.
Anfragen sind zu richten an:
Justizvollzugsanstalt Witzwil, Lindenhof
3236 Gampelen
Tel. 031 635 65 11
jva.witzwil@be.ch
Hinweis
Planen Sie einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt Witzwil und haben noch offene Fragen? Unsere Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes geben Ihnen gerne Auskunft: Telefon 031 635 65 11