Hier finden Sie wichtige Hinweise für Angehörige von eingewiesenen Personen der JVA Thorberg: Merkblatt für Angehörige
Erstregistrierung erforderlich
Vor dem ersten Besuch oder dem ersten Bildtelefonie-Gespräch ist eine Registrierung notwendig.
➡️ Formular zur Erstregistrierung
Für die Registrierung benötigen wir zusätzlich von jedem Besucher bzw. Bildtelefonie-Partner eine Farbkopie eines gültigen Reisepasses oder einer Identitätskarte.
Das Formular kann von der eingewiesenen Person selbst oder vom Besucher/Bildtelefonie-Partner ausgefüllt werden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular und die Kopie des Ausweises an:
- Per Post: JVA Thorberg, Name der eingewiesenen Person, Thorbergstrasse 48, CH-3326 Krauchthal
- Per E-Mail: jva.thorberg@be.ch
Falls Sie nur die Ausweiskopie per E-Mail senden, geben Sie bitte unbedingt den Namen der betreffenden eingewiesenen Person an.
Terminvereinbarung für Besuche und Bildtelefonie
Nach der erfolgreichen Erstregistrierung organisiert die eingewiesene Person ihre Besuchs- und Bildtelefonie-Termine direkt über das Betreuungspersonal.
- Datum und Uhrzeit werden anschliessend von der eingewiesenen Person selbst telefonisch mitgeteilt.
Besuchszeiten
Normalvollzug:
Besuche sind werktags während 3 Stunden in der Zeit von 16.30 Uhr und 20.20 Uhr möglich. Die konkrete, 3-stündige Besuchszeit während dieses Zeitfensters wird Ihnen von der eingewiesenen Person selbst telefonisch mitgeteilt.
Besuche sind am Wochenende und an Feiertagen in der Zeit von 13.50 Uhr und 16.00 Uhr möglich. Die konkrete, 2-stündige Besuchszeit während dieses Zeitfensters wird Ihnen von der eingewiesenen Person selbst telefonisch mitgeteilt.
Normalvollzug/Besuche von minderjährigen Angehörigen:
Minderjährige Angehörige in Begleitung eines erwachsenen Angehörigen können die eingewiesen Person zusätzlich zu den oben genannten Zeitfenstern auch am Mittwochnachmittag zwischen 13.00 Uhr und 16.50 Uhr besuchen (sog. Kinderbesuche). Die konkrete, 3-stündige Besuchszeit während dieses Zeitfensters wird Ihnen von der eingewiesenen Person selbst telefonisch mitgeteilt.
Auf der Website von «ExtraMural», der Anlauf- und Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, finden Sie Erklärfilme, um Kinder und Jugendliche auf den Besuch im Gefängnis vorzubereiten: Praktisches - Extramural
Sicherheitsvollzug: Es gelten abweichende Besuchszeiten.
Sämtliche Besuchs-Zeitfenster finden Sie auch im Merkblatt für Angehörige
Empfang der Besucher/innen:
Vor Ihrem Besuch suchen Sie vor dem Eingangstor der JVA das sog. «Glauserhüsi» auf. Hier warten Sie im neuen Besucherempfang am Trockenen auf Ihren Besuch. Im «Glauserhüsi» finden Sie eine Garderobe und Garderoben-Schränke, in denen Sie alles, was Sie nicht mit in die JVA nehmen können (z.B. Handy), deponieren. Sie dürfen CHF-Münzen oder eine Kreditkarte mit in die JVA nehmen, um am Automaten Getränke oder Snacks zu beziehen. Mit den Mitarbeitenden am Empfang können Sie via Videosprechanlage Kontakt aufnehmen.

Informationen für Fachpersonen
Betriebsbesichtigungen
Kontakt:
Justizvollzugsanstalt Thorberg
Thorbergstrasse 48
3326 Krauchthal
Standort und Anreise zur JVA Thorberg
Mit dem Auto:
- Die JVA Thorberg liegt in der Gemeinde Krauchthal (Kanton Bern).
- Anfahrt über die Autobahnausfahrt Schönbühl oder Bern-Wankdorf.
- Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
- Ab Bern Hauptbahnhof:
- Zug nach Hindelbank oder Bolligen
- Von dort weiter mit dem Postauto bis zur Haltestelle Krauchthal-Länggasse
- Anschliessend ca. 1 km Fussweg bergauf zur JVA Thorberg
Fahrdienst der Heilsarmee:
Die Heilsarmee bietet nach Möglichkeit einen Fahrdienst auf den Thorberg und zurück an (in der Regel ab Bern oder Bolligen RBS – Regionalverkehr Bern-Solothurn).
Reservierung: Telefon 079 861 74 45
- Anmeldung mindestens drei Arbeitstage vor dem Besuch während den Bürozeiten
- Reservationen sind nur über diese Telefonnummer möglich
- Dieses Angebot wird von der Heilsarmee organisiert.

