Die Anstalten Thorberg dienen dem geschlossenen Vollzug von Strafen und Massnahmen. In den letzten Jahren haben die einweisenden Behörden immer weniger Lockerungen des Vollzugs für so genannt gefährliche Gefangene verfügt, die erforderlich sind, damit Insassen ausserhalb der Anstaltsmauern arbeiten können. Gleichzeitig sind vermehrt Insassen mit psychischen Problemen für eine Massnahme eingewiesen worden. Dies hat in den Anstalten Thorberg dazu geführt, dass kaum mehr Insassen in der Landwirtschaft, dem Gemüsebau und der Gärtnerei eingesetzt werden konnten. Zudem erhält der Landwirtschaftsbetrieb keine Direktzahlungen des Bundes. Diese Situation hat den Regierungsrat bewogen, den Betrieb der Anstalten Thorberg als anstaltseigenen, staatlichen Landwirtschaftsbetrieb aufzugeben.
Die Einzelheiten der Verpachtung des Landwirtschaftsbetriebes und einer allfälligen Abgabe der nicht mehr benötigten Gebäude im Baurecht sowie die Bewirtschaftung der Waldflächen werden nun abgeklärt. Erste Beurteilungen einer kantonalen Fachstelle haben bereits bestätigt, dass die Voraussetzung für eine bäuerliche Existenz als Familienbetrieb gegeben ist. Die fünf Personen, die heute im Landwirtschaftsbetrieb angestellt sind, zählen zum Personalbestand der Anstalten und haben bereits mehrheitlich die Grundausbildung für das Strafvollzugspersonal absolviert. Damit können sie künftig im eigentlichen Kerngeschäft des geschlossenen Strafvollzugs eingesetzt werden. Geplant ist u.a. die Eröffnung eines neuen Ateliers innerhalb des Sicherheitsbereiches der Anstalten.
Bereits anfangs der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts wurden die Landwirtschaftbetriebe der Frauenstrafanstalt Hindelbank als staatlich geführte Betriebe aufgegeben und verpachtet. Landwirtschaftsbetriebe führen im Geschäftsbereich Freiheitsentzug und Betreuung noch die Anstalten Witzwil (offener Strafvollzug an Männern) und das Jugendheim Prêles (Massnahmenvollzug an männlichen Jugendlichen).